Im Januar 2020 fielen die Rechte meines Eishockey-Krimis an mich zurück – und ich beschloss, das Buch neu herauszubringen als ersten Titel meiner eigenen Backlist. Ein Werkstattbericht.
Im Jahr 2015 erschien mein Krimi „Blau-weiß-tot“ beim Emons Verlag. Knapp fünf Jahre später, Anfang 2020, fielen die Rechte an mich zurück. Ich wollte den Krimi nicht im Archiv verschwinden lassen und beschloss deshalb, mir beginnend mit diesem Titel meine eigene Backlist aufzubauen.
Backlist – so werden üblicherweise die Titel eines Verlags genannt, die nicht mehr druckfrisch sind, aber sich noch gut genug verkaufen, um nicht aus dem Programm zu fliegen. Bisher waren es vor allem Verlage, die eine eigene Backlist hatten. Und für viele Verlage ist die Backlist eine solide Basis für ihr wirtschaftliches Überleben.
Seit einigen Jahren ist es durch das Selfpublishing sehr einfach, Bücher selber herauszubringen. Deshalb bauen sich immer mehr Autor*innen mithilfe des Selfpublishing eine eigene Backlist auf – ganz unabhängig davon, dass ihre neuen Titel weiterhin bei Verlagen erscheinen.
Mit Agentur und Verlag veröffentlichen
Für den Krimi „Blau-weiß-tot“ hatte ich ein Jahr recherchiert, mir vom Security Service der SAP Arena alle Sicherheitsvorkehrungen erläutern lassen und mit Eishockey-Legende Marcus Kuhl sowie mit Adrian Parejo von der Pressestelle der Adler Mannheim gesprochen. Ein weiteres Jahr brauchte ich zum Schreiben und im Frühjahr 2014 konnte ich schließlich „Ende“ unter die knapp 300 Seiten setzen. Ich schrieb für das Exposé eine Inhaltsangabe und einen Klapptentext:
Bei seinem wichtigsten Eishockey-Spiel wird der Starspieler der Adler Mannheim vor den Augen des entsetzten Publikums erschossen. Die Mörderin wird noch vor Ort verhaftet, doch sie kannte das Opfer nicht und schweigt beharrlich. Sonderermittlerin Chris Peters steht vor einem Rätsel und scheucht mit ihren Ermittlungen einen Täter auf, der vor nichts zurückschreckt.
Das Exposé mailte ich an meinen Agenten, der mir einige Tage später ein Angebot vom Emons Verlag unterbreitete. Emons hat sich unter anderem auf Regionalkrimis spezialisiert und wollte meinen Krimi 2015 als „Badischen Krimi“ herausbringen. Ich freute mich über das Angebot und unterschrieb im September 2014 den Vertrag.
Ein halbes Jahr später kam der erste Vorschlag für das Cover. Ich fand die Bildidee gut – auf dem Cover sollte ein Eishockey-Puck abgebildet sein. Aber die Umsetzung fand ich etwas farblos, was ich dem Verlag auch zurückmeldete. Doch der Verlag wollte gern die vorgeschlagene Version als Coverabbildung und so willigte ich ein. Im Herbst 2015 war es dann soweit, mein Krimi erschien – begleitet von einem großen Artikel im Mannheimer Morgen.
Ich bekam viel positives Feedback für meinen Krimi, auch die Rezensionen waren gut. Doch am Ende blieben die Verkaufszahlen hinter den Erwartungen zurück: Rund 3.000 Exemplare gingen in gut vier Jahren über die Ladentheke. Im Januar 2020 erhielt ich dann von Emons eine E-Mail: Der Krimi würde sich nicht mehr so gut verkaufen und sie wollten ihn deshalb aus dem Programm nehmen. Emons schlug mir vor, dass die Nutzungsrechte der gedruckten Version an mich zurückfallen sollten. Die restlichen noch im Verlag vorhandenen Exemplare würden sie dem modernen Antiquariat übergeben. Doch das E-Book sollte weiterhin vom Verlag verkauft werden.
Fallstricke beim Aufbau der eigenen Backlist
Natürlich weiß man als Autor*in, dass dieser Moment eines Tages kommen wird. Nur sehr wenige Bücher bleiben über viele Jahre oder gar Jahrzehnte im Verkauf. Und gut vier Jahre ist eine lange Zeit für ein Buch – viele Verlage verramschen schon nach ein oder zwei Jahren alle Bücher, die sich nicht konstant in hoher Stückzahl verkaufen.
Trotzdem musste ich die Mail erstmal verdauen. Doch dann überlegte ich, was ich tun sollte. Der Krimi war einfach zu schade, um in der Versenkung zu verschwinden. Also beschloss ich, das Buch in neuer Auflage selber herauszubringen. Da es mein erster Verlagstitel war, dessen Rechte an mich zurückgingen, sollte es der erste Titel auf meiner eigenen Backlist sein. Doch zuvor musste ich noch herausfinden, welche Fallstricke auf mich lauern, wenn ich einen ehemaligen Verlagstitel selber herausbringen möchte.
Ich mailte an meine Agentur und bat darum, dass Emons nicht nur die Nutzungsrechte an der Printversion, sondern auch am E-Book an mich zurückgeben möge. Wenig später wurde mir ganz unkompliziert mitgeteilt, dass der Verlag nun auch das E-Book aus dem Verkauf genommen hätte und die alleinigen Nutzungsrechte an der gedruckten und an der digitalen Buchfassung wieder bei mir lägen.
Damit war der erste Schritt getan. Und schon kam die nächste Herausforderung auf mich zu: Welchen Titel sollte die Neuauflage haben? Mir war wichtig, dass es nicht zu Verwechslungen kommen sollte. Ich wollte verhindern, dass Menschen, die den Krimi schon gelesen hatten, ihn ein weiteres Mal kaufen, weil ihnen nicht klar ist, dass es sich um denselben Krimi mit einem anderen Titel handelt. Also beschloss ich, dass der Titel „Blau-weiß-tot“ bleiben sollte. Doch durfte ich diesen Titel überhaupt verwenden? Als ich damals mein Manuskript bei Emons ablieferte, trug es den Titel „Mannheimer Penalty“. Nach Vertragsunterzeichnung fragte der Verlag, welche anderen Titel ich mir noch vorstellen könnte. Ich schlug unter anderem „Blau-weiß-rot“ vor, die Stadtfarben Mannheims und auch die Farben der Adler Mannheim. Aus meinem Vorschlag entwickelt dann das Lektorat den Titel „Blau-weiß-tot“.
Außerdem fragte ich mich, ob ich für die Neuauflage das lektorierte Manuskript verwenden darf. Für das Originalmanuskript hatte natürlich Emons das Lektorat in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Ich suchte zunächst im Internet nach Antworten und las auf verschiedenen Websites, dass ein Lektorat den Text nicht grundsätzlich verändert – und dadurch seien normalerweise keine Urheberrechte mit der lektorierten Fassung verbunden. Dass würde als bedeuten, dass ich die lektorierte Fassung für die Neuauflage verwenden könnte.
Ich wollte es genau wissen und schrieb den Verlag an, ob ich den Titel und die lektorierte Fassung für die Neuauflage verwenden dürfe. Ich bekam die sehr freundliche Auskunft, dass ich sehr gerne Titel und lektorierte Fassung verwenden könne.
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Neues Cover und neuer Buchsatz
Damit war der Weg frei für eine Neuauflage. Das neue Buch sollte einen professionellen Buchsatz und ein professionelles Cover bekommen. Also gab ich bei meinem Selfpublisher-Dienstleister den Buchsatz in Auftrag. Schon wenige Tage später bekam ich alle Druckfahnen zur Durchsicht und Freigabe. Nun, da ich wusste, wie viele Seiten das neue Buch haben würde, konnte ich das Cover bei einem befreundeten Grafiker in Auftrag geben. Denn das genaue Maß des Buchcovers ist ein heikler Punkt: Erst, wenn man vom neuen Buch die genaue Dicke kennt, die ja von der Papierstärke und der Seitenzahl abhängt, kann man ein maßgefertiges Cover in Auftrag geben.
Die Cover-Idee von Emons hatte ich schon damals gut gefunden, nur die Umsetzung war für meinen Geschmack etwas zu blass geraten. Also beschloss ich, dass auch auf dem neuen Cover ein Eishockey-Puck zu sehen sein sollte. Doch diesmal wollte ich dem Ganzen etwas mehr Farbe gönnen. In einer Bilddatenbank fand ich eine passende Abbildung, die mein Grafiker für mich kaufte. Gleich der erste Entwurf meines Grafikers gefiel mir gut und so hatte ich in kürzester Zeit ein professionell gestaltetes Cover und einen professionellen Buchsatz. Und im März 2020 war es dann soweit: Mein Krimi „Blau-weiß-tot“ erschien in neuer Auflage – als erster Titel meiner eigenen Backlist.
P.S. Wer mir etwas Gutes tun mag: eine gute Rezension oder eine gute Bewertung in einem der Online-Buchshops ist immer sehr hilfreich. Danke schön :-)
Liebe Frau Dr. Huesmann, nachdem mir ein Lektor, den ich über eine Internet-Liste fand, riet, mich nach einer Literaturagenten-Liste umzuschauen, fand ich Ihren Namen. Da habe ich nun viel gelesen und ich fand alles professionell. Sie kommen Ihren Leserinnen und Lesern entgegen und helfen. Prima.
Ich sitze hier in Thailand und habe nach einem schweren Unfall, der meine Beweglichkeit radikal einschränkte, viel Zeit. Als Designer und Kreativer in “bildenden” Bereichen kann ich nicht mehr tätig sein. Da ar ich in Deutschland nicht unbekannt. Nun bleibt das Schreiben. Das kennt man von mir nicht. Es gab ja nun seit meinem ersten Buch – einer Dokumentation 1982 in einer Zehntausender Auflage, die schnell weg und der Verlag aus anderen Gründen pleite war – auch im digitalen Zeitalter immer noch enorm viele Neuerscheinungen und ein Überangebot an Geschriebenem, was veröffentlicht werden soll. Da sind Hilfestellungen für all jene, die an einer Veröffentlichung festhalten, sehr hilfreich. Ich werde weiter bei Ihnen lesen und vielleicht Tips finden.
Wenn mit Freunde schreiben, dass mein kleiner Polit-Thriller in dieser Art noch gar nicht existiert, sich wie ein Drehbuch für einen Film von Costa Gavras liest und sicher ein internationaler Erfolg werden kann, so lässt mich das kalt: Es sind Freunde und keine Experten, Was diese dazu sagen, steht auf ganz anderen Blättern. Mal sehen. Ich werde weiter bei Ihnen nach Ratschlägen suchen und bedanke mich.
Manfred Spies
Das neue Cover gefällt mir um einiges besser
Liebe Frau Dr. Huesmann, vielen Dank für den interessanten Beitrag! Das Buch ist bestellt und ich werde mal wieder in Ihren Termin lunkern, ob nicht wieder mal ein Schreibkurs ansteht.
Viele Grüße!